Folgende Voraussetzungen soll der Pate erfüllen:
- Er muß der katholischen Kirche angehören und die Taufe, Firmung und Eucharistie empfangen haben.
- Er muß die seiner Aufgabe entsprechende Reife haben und mindestens 16 Jahre alt sein.
- Er muß vom Firmbewerber selbst bzw. von dessen Eltern bestimmt sein; er muß zudem geeignet und bereit sein, diesen Dienst zu leisten.
- Auch muß er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht.
- Er darf nicht Vater oder Mutter des Firmlings sein.
- Er darf durch kein Rechtshindernis vom Patenamt ausgeschlossen sein.
„Ich bin bei dir; ich begleite dich auf deinem Weg, auf deinem Glaubensweg. Ich stehe hinter dir und werde hinter dir stehen. Ich stehe zu dir und werde zu dir stehen. Ich stehe für dich ein!“
Gebet des Paten zur Firmerneuerung
Herr unser Gott, du hast mir im Sakrament der Firmung die Kraft des Geistes Christi geschenkt, der auf geheimnisvolle weise die Kirche heiligt und eint. Ich soll vor der Welt Zeugnis geben von der Botschaft Christi und von seiner Liebe, von seinem Tod und seiner Auferstehung. Hilf mir, ein lebendiges Glied der Kir-che zu sein, damit ich in ihr dich verherrliche durch Christus im Heiligen Geist. Hilf mir, unter der Führung des Geistes allen Menschen zu dienen, so wie Chris-tus es getan hat, der mit dir lebt und herrscht in der Einheit des Heiligen Geistes in Ewigkeit. Amen.

















